Wie will Baden-Württemberg Wasserrahmenrichtlinie und Aalverordnung umzusetzen, wie auf die verschärften Grenzwerte des Lebensmittelrechtes reagieren?

Gespräch der Arbeitsgemeinschaft Main mit dem Baden-Württembergischen  Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum

am 27. Januar 2009 in 70182 Stuttgart, Kernerplatz 10  

Die Behörde war vertreten durch einen Abteilungsdirektor und einen Biologiedirektor und die ARGE-Main durch Christian Schätzl aus Esslingen, Schokkerfischer an den Main-Staustufen Harrbach und Steinfurt, durch Winfried Klein, Pressesprecher des Verbandes Hessischer Fischer und Manager der Lachsaufzuchtanstalt in Víllmar und durch Alwin Kaiser, gegenwärtiger amtierender Vorsitzender der ARGE- Main

Verfasser: Alwin Kaiser

Es wurde ununterbrochen dreieinhalb Stunden kontrovers diskutiert.

Die Standpunkte lagen recht weit auseinander, so daß nur in Nuancen Übereinstimmung erzielt werden konnte. Auch wenn die Ergebnisse dürftig ausgefallen sind, sollte weiterhin das Gespräch gesucht werden.

Baden-Württemberg wird am Main darauf verzichten,  seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen und sich stattdessen dem anschließen, was Hessen bereits in Kraft gesetzt hat und Bayern demnächst erlassen will: Schonzeit für den Aal während dessen Abwanderungsphase mit Ausnahmen für die Berufsfischerei. Eine Ausnahme ist trotzdem – wie gerade in Hessen erlebt - keinesfalls so einfach zu erlangen, wie gedacht. Zum einen gelten die Ausnahmen nur für Einzelpersonen,  zum anderen scheint die Ausnahmeregelung recht restriktiv gehandhabt zu werden.

Die Behördenvertreter bekräftigten, daß

  • Baden Württemberg keinesfalls die Forderung der Mainkonferenz auf Nutzung von 10 Kubikmetern per Sekunde „Donauwasser“ im Main für den Fischaufstiegsprozeß unterstützen werde
  • man überhaupt sich mit  „unrealistischen“ Forderungen nicht beschäftigen könne, wie bspw. dem Bau von Umgehungsgewässern nach dem Vorbild der natürlichen Unterläufe von Nidda, Kinzig, Tauber, Sinn und fränkischer Saale, auch nicht mit Betonung der Brut- und Aufwuchszonen für Fische- und Fischnährtiere.

Wir erklärten, daß

  • es bislang keinen stimmigen Gesamtplan für den Fischaufstieg, nicht mal für die Bundeswasserstraße Main gäbe, auch so schnell - wenn überhaupt - nicht geben werde, weil auf bayerische Intervention hin das Umweltgesetzbuch am 18. Dezember 2008 vorerst mal gestorben sei und die Länder schon deshalb überhaupt nicht wissen könnten, über was sie redeten.

Dazu die Behördenvertreter:

  • Wenn der Bund hätte was tun wollen, dann hätte er das auch ohne das gescheiterte Umweltgesetzbuch bereits tun können. Aber das tue er nicht, wie ihre Erfahrungen im Neckar belegten.
  • sie hätten auch funktionierende Fischtreppen gebaut, wie in der Tauber
  • und im Übrigen gäbe es ein Gemeinschaftskonzept der Länder.

Darauf wir sinngemäß:

  • Die Verhältnisse zwischen einer Tauber- Fischtreppe zur Tauber,  seinen am Main eine Tauber zum Main. Und eine solche Tauber müsse um die Staustufen Eichel, Freudenberg und Faulbach gebaut werden. Und dafür sei Baden-Württemberg zuständig, weil der Bund nicht dürfe.

In diesem Stile ging es munter fort.


Die Behördenvertreter führten u.a. auch noch aus:

  • die Gesellschaft wolle keine lineare Durchgängigkeit, stattdessen aber die volle Nutzung von Wasserkraftanlagen
  • der Bund rudere bei der EU-WRRL stark zurück, weil die Umsetzung der darin geforderten Maßnahmen nicht finanzierbar sei.

Kommentar: Wenn die Gesellschaft, also Leute sagten: „Für Elektrizität aus Wasserkraft ist es hinnehmbar, daß die Natur im Wasser vor die Hunde geht,“  wäre dies kein gutes  Zeugnis für unsere Landes-Fischereiverbände die sich fragen müßten, wie schlecht es um ihre Öffentlichkeitsarbeit bestellt ist. Und die für die Fischerei zuständige Behörde wäre zu fragen, wozu man sie noch brauchte, wenn die Leute so dächten.

Was das Zurückrundern und die Umsetzungskosten der WRRL angeht, so ist für eine Mainsanierung überhaupt kein Geld aus dem Bundeshaushalt nötig. Denn so wie der Main seine Kanalisierung durch die Verpfändung seiner „Wasserkraft“ praktisch bezahlt hat und in Bayern und Baden-Württemberg noch bezahlt, sollte er auch seine Gesundung bezahlen dürfen. Wo wegen der Rettung der Banken irgendwann mal Geld gedruckt werden muß, wird man es ja wohl noch schaffen, daß mit einer Verlängerung der kostenlosen Laufzeiten der Kraftwerke zur Refinanzierung der Gesundungskosten,  dem Main ein bißchen seine Ursprünglichkeit zurück gegeben wird.  Im Übrigen hat unsere Regierung einen Vertrag unterschrieben. Dazu  paßt nicht der Spruch von Adenauer:“ Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“

Zum  Länder-Gemeinschaftskonzept wollten wir nichts mehr erwidern, denn sonst hätte das brennende Thema:  Aalverordnung,  nicht mehr behandelt werden können.

Trotzdem nachgefragt in Wiesbaden: Die Hessen kennen kein Länder-Gemeinschaftskonzept für den Main.  Sind die vielleicht mal wieder blind?

Zu den baden-württembergischen Bemühungen zum Aalmanagementplan:

Wir führten aus, daß wir null Verständnis dafür hätten, wenn einseitig der Aalfang für die Fischerei untersagt würde und gleichzeitig die hohe Entnahme von Aalen durch Kormorane und die unglaublich hohen Mortalitätsschäden durch die Wasserkraftanlagen weiter möglich bleiben.

Bei der Diskussion der Schrift der BAFU (Schweiz) „Mitteilungen zur Fischerei, Nr. 69: Bestandsentwicklung des Aals (Anguilla anguilla) im Hochrhein“, wurde seitens der Behörde vorgetragen:

„dass im Resümee der Schrift auch stünde, dass die Schweiz auch Baden-Württemberg empfehle, keine Aale mehr im Ober- und Hochrhein auszusetzen, weil der Rhein kein Aalgewässer sei“.

Kollege Klein hat dieses inzwischen überprüft. Korrekt heißt es auf Seite 7, Punkt 8.4, Folgerungen für ein künftiges Aalmanagement:

„Die Ergebnisse deuten auf eine Abnahme des Aalbestandes hin. Wir müssen daher davon ausgehen, dass der Aalbestand im Hochrhein (wie auch in ganz Europa) mittelfristig gefährdet ist. Das künftige Aalmanagement am Hochrhein muss diesem Umstand Rechnung tragen.

Und weiter steht in der BAFU Schrift, Zitat:

„In der Schweiz werden wegen der geringen fischereilichen Wertschätzung kaum Aale eingesetzt.

Solange das Problem der Turbinenschäden nicht gelöst ist, scheint der Besatz auch nicht sinnvoll zu sein. Das bedeutet aber nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Schweiz gehört zum natürlichen Verbreitungsgebiet des Aals. Folglich muss die langfristige Erhaltung dieser Fischart auch Teil der schweizerischen Artenschutzstrategie sein.


Die Arterhaltung des Aals ist neben einer nationalen auch eine internationale Aufgabe. Eine nachhaltige Bewirtschaftung und Sicherung der Bestände kann aber nur erreicht werden, wenn die einzelnen Staaten gezielte, der Situation im Lande angepaßte Maßnahmen ergreifen. Für die Schweiz mit ihren zahlreichen Flußkraftwerken ergibt sich insbesondere die Verantwortung, durch geeignete Maßnahmen für eine möglichst verlustfreie Auf- und Abwanderung zu sorgen“.

Es ist also genau die gegenteilige Aussage zu der im Gespräch geäußerten!

Erklärungsbedürftig ist auch die Behauptung der Stuttgarter Behörde, die Fischerei Baden-Württembergs, insbesondere der Landesfischereibeirat, teile ihre Ansicht beim Aalmanagement. Nachgefragt beim Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Stuttgart erhielt ich zur Antwort, der Fischereibeirat habe in der Sache noch nicht getagt.  Berichtigung des Fischereiverbandes: "Der Beirat hat bereits in der Sache getagt im November 08 und hat das Vorgehen der Landesverwaltung gebilligt".

Die Sorge um den Erhalt der Fischerei soll schwerverständliches Behördenhandeln begründen?

Die baden-württembergische Fischereibehörde ist in Sorge, daß, wenn sie weniger konsequent am Rhein handelte, der Bundesumweltminister dann noch viel schärfere Maßnahmen ergreifen würde.

Sie führten dazu aus, daß die Hauptschuld am Hochkommen des Problems Rheinland-Pfalz trage, das in einen Brief an das Bundesumweltministeriums in Berlin auf  die enorm hohe Belastung der Aale hingewiesen habe  -   „und damit sei ein Riesenproblem“ ausgelöst worden. Das BMU habe auf den Brief ungewöhnlich scharf reagiert und sofort eine Untersuchung (Lebensmittelmonitoring) angeordnet.

Und weiter: Den Rhein betreffend lägen die Aale über den Grenzwerten bei PCB´s und Dioxinen, und deswegen sei das Inverkehrbringen von Aalen aus dem Rhein sowieso schon verboten.

Mit einem Fangverbot wollten sie nur verhindern, daß es die Fischer mit dem Strafgesetz zu tun bekämen.

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Baden-Württemberg ist zum einen Hoheitsträger über die Fischerei und zum anderen selber ein Rhein-Fischer

Man hat einerseits hoheitsrechtlich die Ablagerung von Schadstoffen in die Landschaft - konzentriert in die Gewässer - genehmigt und erwartet andererseits das völlig schadstofffreie Lebensmittel.

Man verschanzt sich hinter der Behauptung, die Belastung der Natur, bspw. mit PCBs  habe sich ergeben und dafür sei niemand mehr haftbar zu machen und sagt gleichzeitig,  daß der Fischer, der  weiterhin wagt seine Fische zu verkaufen – beileibe nicht nur die Aale – sich wegen der neuen Grenzüberschreitung strafbar machen kann.

Und damit diesem kein Unheil geschieht sei es besser, wenn man den Aalfang im Rhein unterbinde.

Der Nebeneffekt: Es dürfen weiterhin tonnenweise die Aale in den Rheinkraftwerken geschrettert werden und trotzdem gibt’s keinen Ärger mit der  EU-Aalverordnung.

Was die  Rheinfischerin darf, steht dem Hoheitsträger noch lange nicht zu.

Es bleibt jedem Fischereirechtsinhaber unbenommen zu fischen  was sich geziemt. Und er darf auch eigenmächtig entscheiden, was er nicht fischen will. Da Baden-Württemberg eh keine Aalschokkerfischerei mehr betreibt, kann es sogar mit wenig eigenen Verlusten auf den Aalfang im Rhein gänzlich verzichten. Dagegen hat kein anderer Fischereirechtsinhaber etwas einzuwenden.

Anders sieht es allerdings aus, wenn aus dem privatrechtlichen Verzicht ein Hoheitsakt werden soll. Denn dann sind direkt andere mitbetroffen und es ist beileibe kein Sache mehr, über das ohne Rücksicht auf den Rest der Republik eigenmächtig entschieden werden kann. Aber genau das beabsichtigt Baden-Württemberg zu tun.

Es ist zwar schön, daß man sich mit seinem Hoheitsakt nur auf den Rhein beschränken und auf der baden-württembergischen Mainstrecke die vollzogenen Regelung von Hessen und die noch kommende von Bayern übernehmen will, aber das entbindet in keinster Weise davon, ein bißchen sorgfältiger zu agieren.

  • Es mag sein, daß die Bundesregierung bezüglich des Aals schärfere Maßnahmen ergreifen will,  als dies bspw.  Hessen schon getan hat und Bayern noch zu tun gedenkt.
  • Es ist auch möglich, daß die EU sich mit einer Schonzeit während des Abwanderns nicht zufrieden geben wird.
  • Es ist aber auch Tatsache, daß die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse keine statistisch sicheren Aussagen über die PCB-Belastung der Rheinfische liefern.
  • Und es ist total überzogen,  mit den vorliegenden, sporadischen Ergebnissen ein totales Fangverbot begründen zu wollen.
  • Im Übrigen ist es Aufgabe der EU vorzugeben, was, wann und wie zu tun ist.  Und anstatt im vorauseilenden Gehorsam sich profilieren zu wollen, sollte man mal anfangen die Aalzerhackerei in Iffezheim und Gambsheim abzustellen.
  • Es gibt das Projekt „Intelligenter Rechen“,  das am bundeseigenen Wasserkraftwerk Frankfurt Griesheim zur Serienreife gebracht werden soll und wo die technische Intelligenz von Baden-Württemberg sich durchaus mit Tat und Geld beteiligen darf.

Fischerin  Baden Württemberg, „Privatdame“ braucht ihre Nachbarn nicht zu fragen, wenn sie den Aalfang einstellt. Aber sie hat nicht zu befehlen, daß andere Fischereirechtsinhaber es ihr gleichtun.

Wenn „Fischerin Baden-Württemberg“ nicht mehr fischt, heißt das allerdings noch lange nicht, daß sie keinen Fischbesatz mehr zu leisten hat. Das kann schon beim Aal deshalb nicht funktionieren, weil die Verluste durch die Kraftwerke, das Vogelfutter und die Schiffahrt auszugleichen sind.

Ein Fischereirechtsinhaber der aber nicht fischt – und Sinn und Zweck des Fischereirechtes ist es, den Fisch zu Lebensmittel zu machen – braucht auch kein Fischereirecht mehr. Dem Rest der Republik würde kein Schaden entstehen, wenn Baden-Württemberg sein Fischereirecht dem Zentralstaat zurück übertragen würde.

11.Feb. 2009

für die Arbeitsgemeinschaft Main e.V.

Alwin Kaiser, amtierender Vorsitzender

und Mitglied der „Kurmainzischen“  Fischerzunft Steinheim von 1425

Die Fischereirechtsinhaber der Bundeswasserstraße Main

Land Hessen

Stadt Flörsheim

Fischerzunft Höchst

Stadt Frankfurt

Stadt Offenbach

Schiffer- und Fischerzunft Frankfurt

Fischerzunft Steinheim

Fischerzunft Seligenstadt

Fischerzunft Aschaffenburg

Fischer- und Schifferzunft Wörth

Fischerzunft Klingenberg

Stadt Obernburg

Fischer- und Schifferzunft Miltenberg

Schifferzunft Reistenhausen

Fischerzunft Dorfprozelten

Schifferzunft Stadtprozelten

Stadt Freudenberg

Land Baden-Württemberg

Fischer- und Schiffergenossenschaft Wertheim

Fischer+ Schifferzunft Marktheidenfeld

Sportfischerverein Trennfeld

Fischerzunft Rothenfels

Fischerzunft Lohr

Fischerzunft Gemünden

Unterfränkischer Fischereiverband

Fischerzunft Würzburg

Fischerzunft Randersacker

Fischerzunft Ochsenfurt

Fischer- und Schifferzunft Marktbreit

Fischer- und Schifferzunft Kitzingen

Fischerzunft Schweinfurt

Fischerzunft Haßfurt

Stadt Eltmann

Freistaat Bayern

Fischerzunft Bischberg

Untere Schiffer- und Fischerzunft Bamberg